Konstruktionsbedingungen

Das Regelwerk wird durch Rahmenbedingungen aus folgenden vier Bereichen ergänzt.

Diese Festlegungen sind verbindlich im Sinne von Richtlinien, sie sind keine Vorschläge, die wahlweise verwendet oder abgewählt werden können.

Damit man im Zweifelsfall zu möglichst eindeutigen Entscheidungen gelangt, werden an vorderster Stelle ethische Forderungen gesetzt und in einem Ethikkodex veröffentlicht.

Der Kodex ergänzt den demokratischen Wertekanon und bietet die Grundlage für die Auflösung von Zielkonflikten.

Die Festlegungen im Bereich Werte werden in einem Wertekanon zusammengefasst.

Er beschreibt die wertemäßige Grundlage für das Zusammenwirken der verschiedenen Partner in und zwischen den fünf Ebenen.

Qualität und Wirtschaftlichkeit können sich gut ergänzen. Eine einseitige Betonung nur einer Facette ist nicht sinnvoll. Mögliche Zielkonflikte sind auf Leitungsebene aufzulösen und werden in der Ebene 2 von den Einrichtungen proaktiv transparent gemacht.

Der Gesetzgeber hat klugerweise diese Trias in das SGB V aufgenommen (§.70).

Allerdings ist dieser Paragraph bisher noch nicht operationalisiert.

Entscheidungen und Ergebnisse werden auf jeder Ebene transparent gemacht und auf die Ziele und Vorgaben aus der vorherigen Ebene rückgekoppelt. Dadurch wird der Zielerreichungsgrad sichtbar.

Werden Ziele nicht erreicht, korrigiert zunächst die verantwortliche Ebene selbst und erst bei ausbleibendem Erfolg.–.entsprechend dem Prinzip „Management by Objectives (MbO)“.–.die beauftragende Ebene.

Dies ermöglicht im neu ausgerichteten Gesundheitssystem eine umfassende Selbstorganisation im Rahmen der vorgegebenen Korridore.